Erhöhung

KV Schleswig-Holstein erhöht Verwaltungsumlage auf 3,25 Prozent

In Schleswig-Holstein müssen die KV-Mitglieder ab kommendem Jahr eine um 3,25 Prozent höhere Verwaltungskostenumlage zahlen. Hintergrund sind Wertverluste bei Kapitalanlagen in Millionenhöhe.

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Die KV-Mitglieder erwartet ab 2026 eine höhere Verwaltungskostenumlage.

Die KV-Mitglieder erwartet ab 2026 eine höhere Verwaltungskostenumlage.

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Bad Segeberg. Die Mitglieder der KV Schleswig-Holstein zahlen ab dem ersten Quartal 2026 eine Verwaltungskostenumlage in Höhe von 3,25 Prozent. Die Umlage steigt um rund ein Prozent. Die Erhöhung ist formal unbefristet und wurde von der Abgeordnetenversammlung am Mittwochabend mit großer Mehrheit (36 gegen drei Stimmen) beschlossen.

KV-Vorstandsvize Karsten Brandstetter ließ durchblicken, dass er aktuell einen erhöhten Kapitalbedarf für sieben Quartale sieht und sich vorstellen könnte, danach zu reduzieren – „bei positiver Entwicklung eventuell früher“.

Hohe Verluste

Ob und in welcher Höhe das eintreten könnte, ist offen. Fest steht: Die KV muss Verluste bei Kapitalanlagen verkraften. Wie berichtet, betragen diese Verluste nach jüngsten Einschätzungen 36 Millionen Euro. Schon vor Bekanntwerden dieser Verluste hatte Brandstetter vorgerechnet, dass eine Erhöhung der Umlage von 2,2 auf 2,7 Prozent erforderlich sei. Nach den Abschreibungen auf die Kapitalanlagen war eine weitere Erhöhung unumgänglich.

Auf die Frage, warum der erhöhte Kapitalbedarf nicht aus dem zu erwartenden Honorarplus in 2026 gedeckt und im Gegenzug auf die Umlageerhöhung verzichtet werde, stellte der Vorstand klar: Die Verwaltungsumlage betrifft den Verwaltungshaushalt, der getrennt von den Honorareinnahmen behandelt gehört. Eine Vermischung wäre intransparent.

Konsequenzen für den Vorstand?

Die Umlage hatte in Schleswig-Holstein in 2023 für zwei Quartale bei nur 1,0 Prozent gelegen, danach bei 2,2 Prozent. Möglich war dies u.a. durch hohe Erträge aus Kapitalanlagen. Laut Brandstetter hatte es im Laufe mehrerer Jahre unter dem alten, bis Mitte 2024 amtierenden Vorstand Kapitalerträge in einer Gesamthöhe von 22 Millionen Euro gegeben. Auch mit Hilfe dieser Erträge war die Umlage niedrig gehalten worden.

Ob dem alten Vorstand Konsequenzen aus den am Ende verlustreichen Kapitalanlagen erwachsen, ist offen. Die Abgeordnetenversammlung entschied sich in geheimer Abstimmung einstimmig mit 40 zu null Stimmen, den alten Vorstand nicht zu entlasten und folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses. Der amtierende Vorstand dagegen wurde mit 39 zu einer Stimme für das zweite Halbjahr 2024 entlastet.

Überschüsse fließen in Abschreibungen

Auch die vorgelegten Investitions- und Verwaltungshaushalte für 2026 sowie die Bilanz wurden verabschiedet. Brandstetter machte bei der Präsentation deutlich, welche Konsequenz die Abschreibungen auf die Kapitalanlagen haben. Um das Vermögen wieder aufzufüllen, müssen zu erwartende Überschüsse im kommenden Jahr diesem zugeführt werden.

Unter den Ärztinnen und Ärzten, die die Versammlung vor Ort verfolgten, war Unmut über die Anhebung der Verwaltungskostenumlage zu spüren. In einem Statement des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Schleswig-Holstein von heute ist von einem „bitteren Tag für die niedergelassene Medizin in Schleswig-Holstein“ die Rede.

Der Verband sieht ein „erschüttertes Vertrauensverhältnis“ zwischen der Basis und ihrer Selbstverwaltung. Der Verband teilte mit: „Die KVSH kann das verlorene Vertrauen nur zurückgewinnen durch vollständige Transparenz, eine umfassende und nachvollziehbare Aufarbeitung der offensichtlichen Fehlwirtschaft und eine klare Ausrichtung ihrer Arbeit am Wohl ihrer Mitglieder.“ (di)

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