KV kann Honorar für Suchttherapie streichen
KASSEL (mwo). Wenn Patienten in einer Substitutionstherapie dauerhaft nicht ohne weitere Suchtstoffe auskommen, kann die KV die Vergütung der Substitution einstellen. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden.