Landessozialgericht Stuttgart
Krankenhäuser können Gründe für stationäre Aufnahme nachreichen
Ein Krankenhaus darf Gründe für eine ausnahmsweise stationäre Behandlung auch noch nach der Rechnungsstellung darlegen. Außerdem urteilt das LSG Stuttgart: Verzichten Kassen auf den MDK, tragen sie die Beweislast.







