Karlsruhe: 22 Jahre Prozess sind zu lang

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (mwo). 22 Jahre darf ein Gerichtsverfahren nicht dauern. Ein derart langes Verfahren ist mit dem Rechtsstaatsprinzip und den Persönlichkeitsrechten des Klägers nicht vereinbar. Mit diesen Worten rügte kürzlich das Bundesverfassungsgericht das Landgericht Hamburg und gab einer Unternehmerin Recht, die seit 22 Jahren Schadenersatz von ihrer Bank verlangt (Az.: 1 BvR 2662/06). Das Landgericht müsse das Verfahren beschleunigen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kardiovaskuläres Risiko

Wann die Lipoprotein(a)-Messung wirklich sinnvoll ist

Substitution differenziert betrachten

Testosteron als kardiometabolisches Therapie-Konzept: Wann es wirklich hilft

Lesetipps
Drei Inhalationssysteme nebeneinander: Soft-Mist-Inhalator, Pulverinhalator und Dosieraerosol.

© zhennyzhenny / stock.adobe.com

Klimabewusste Inhalationstherapie

COPD: LAMA-LABA-Inhalatoren im Vergleich