Auch BMG stellt klar
Kassenärzten ist nicht erlaubt, auf 3G zu bestehen
Das Prinzip ist immer das Gleiche: Vertragsärzte dürfen Patienten nur in begründeten Einzelfällen abweisen. Von daher kann es kein generelles Praxisverbot für Ungeimpfte geben.
Das Prinzip ist immer das Gleiche: Vertragsärzte dürfen Patienten nur in begründeten Einzelfällen abweisen. Von daher kann es kein generelles Praxisverbot für Ungeimpfte geben.
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