PKV

Kein Anspruch auf Extras bei Tarifwechsel

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KARLSRUHE. Eine private Krankenversicherung darf bei einem Tarifwechsel Extra-Leistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Damit scheiterte eine Frau, die nach 13 Jahren im selben Tarif ohne Einschränkungen in einen besseren wechseln wollte, der etwa auch Sehhilfen oder Zahnersatz einschloss.

Die PKV wollte den Wechsel nur akzeptieren, wenn die Frau auf die zusätzlichen Leistungen verzichtet oder einen Risikozuschlag von gut 130 Euro zahlt. Die Frau dürfe zwar wechseln.

Das solle den Versicherten aber in erster Linie vor überhöhten Beiträgen schützen. Enthält der neue Tarif Extra-Leistungen, ist das laut BGH aber so, als ob die Frau eine Zusatzversicherung abschließen möchte.

Leistungen dürfen dann auch ausgeschlossen werden - selbst wenn gar kein höheres Risiko vorliegt. (dpa)

Az. IV ZR 393/15

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