Urteil

Kein Blaulicht für den Hausnotruf

Veröffentlicht:

MANNHEIM. Hausnotrufdienste können für ihre Fahrzeuge kein Blaulicht beanspruchen. Dies sei Fahrzeugen vorbehalten, die "ganz überwiegend zur Notfallrettung eingesetzt werden", so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Danach bleibt das Blaulicht im Rettungsdienst Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungswagen vorbehalten.

Bei einem Hausnotrufdienst seien lebensbedrohliche Situationen nur Einzelfälle. Die Anzahl der Blaulichtfahrzeuge müsse möglichst gering gehalten werden, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu gefährden. Zudem stiegen das Missbrauchs- und das Unfallrisiko. (mwo)

Az.: 10 S 55/13

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Eckwerte für Bundeshaushalt 2025

Regierung will die GKV nur mit Darlehen stützen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung