OVG Rheinland-Pfalz
Urteil: Kein IHK-Beitrag für Photovoltaikanlage auf dem Praxisdach
Bei einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Arztpraxis kann Gewerbesteuer anfallen – aber kein IHK-Beitrag, so ein Oberverwaltungsgericht.
Bei einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Arztpraxis kann Gewerbesteuer anfallen – aber kein IHK-Beitrag, so ein Oberverwaltungsgericht.
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