EU-Menschenrechtskonvention

Kein Recht auf assistierten Suizid

Ärzte dürfen bestraft werden, wenn sie aktiv bei einer Selbsttötung helfen oder Ratschläge geben, stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar. Auf die Meinungsfreiheit können sich Mediziner nicht berufen.

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