Drohnen

Kein Überflieger ohne Haftpflicht

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KÖLN. Ob Hobby oder im professionellen Einsatz: Wer eine Drohne steigen lässt, braucht eine Haftpflichtversicherung. Der Halter eines solchen Geräts haftet selbst dann für Schäden, wenn er schuldlos die Kontrolle darüber verloren hat. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

Um die gesetzliche Versicherungspflicht zu erfüllen, gibt es zwei Möglichkeiten: Bei rein privater Nutzung reicht eine Privathaftpflicht. Doch sollte man sich vergewissern und am besten vom Versicherer bestätigen lassen, dass Drohnenschäden mitversichert sind. Vor allem bei älteren Verträgen ist das wichtig.

Wer seine Drohne gewerblich nutzt, braucht eine spezielle Drohnen-Haftpflichtpolice. Die sind oft teurer, bieten aber auch mehr: Privathaft lassen sich nur Modelle bis fünf Kilogramm versichern, spezielle Drohnenpolicen decken auch schwerere Geräte ab. Außerdem greift eine Spezialversicherung auch dann, wenn die Drohne an einen Freund verliehen wird. Bei Privatpolicen hingegen hat nur der Versicherungsnehmer Schutz, bei einem Familientarif sind Partner und Kinder mitversichert. (bel)

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