Kein Zweitwohnsitz bei Eltern
NEU-ISENBURG (eb). Wer beim Finanzamt doppelte Haushaltsführung geltend machen will, muß auch wirklich einen zweiten Haushalt mit allem Drum und Dran unterhalten. Das Vorhandensein einer zweiten Wohnung allein für gelegentliche Besuche oder einen Ferienaufenthalt reicht nach einem Urteil des Finanzgerichts München für den Steuerabzug nicht aus.