Ermächtigung

Kein doppeltes Honorar für Klinikarzt

Auch Klinikärzte, die zur ambulanten Versorgung ermächtigt sind, können nachstationäre Behandlungen nicht extra abrechnen.

Veröffentlicht:

KASSEL. Kliniken können sich poststationäre Behandlungen nicht extra vergüten lassen. Sind diese Behandlungen schon von der Fallpauschale umfasst, dann können auch ermächtigte Krankenhausärzte diese nicht nochmals ambulant abrechnen, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG).

Es wies damit die Klage eines Chirurgen aus Hessen ab. Dieser war zur ambulanten Nachbehandlung der aus seiner Abteilung entlassenen Patienten ermächtigt. Ab 2007 erhielt seine Ermächtigung den ausdrücklichen Hinweis, dass sie nachstationäre Behandlungen nicht deckt, die schon von Fallpauschalen umfasst sind.

Zuvor aber auch noch danach rechnete der Arzt nachstationäre Behandlungen im Rahmen der Ermächtigung ab. Die KV kürzte ihm diese Honorare.

Zu Recht, wie nun das BSG entschied. Soweit Nachbehandlungen bereits von einer Fallpauschale umfasst sind, seien sie "Teil der Krankenhausbehandlung". Daher könnten sie schlicht nicht Gegenstand der Ermächtigung sein.

Das gelte auch für die Zeit vor 2007. Der später eingefügte Hinweis in der Ermächtigung sei nur eine Klarstellung gewesen. Andernfalls ergebe sich "eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Doppelzahlung".

Umgekehrt können Kliniken poststationäre Behandlungen nicht dazu nutzen, in eine höhere Fallpauschale zu kommen. Das hat der 1. BSG-Senat in einem ebenfalls aktuell veröffentlichten Urteil entschieden. Demnach können poststationäre Behandlungen allenfalls zu Zusatzpauschalen oder einem vertragsärztlichen Honorar führen.

In letztgenanntem Fall hatte die Uniklinik Rostock stationäre und nachstationäre Bestrahlungen verbunden, um so über die DRG-relavante Schwelle von zehn Bestrahlungen zu kommen.

Laut BSG kann die Klinik aber nur die Fallpauschale für weniger als zehn Bestrahlungen abrechnen. Die nachfolgend ambulanten Behandlungen könne sie aufgrund ihrer Ermächtigung vertragsärztlich abrechnen. Daher bestehe auch kein Anspruch auf eine Zusatzpauschale. (mwo)

Urteile des Bundessozialgerichts, Az.: B 6 KA 14/12 R (Chirurg), B 1 KR 51/12 R (Strahlentherapie)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

Herzchirurg mit Installateurfirma

Das Doppelleben des Dr. Jean-Philippe Grimaud: Arzt und Klempner

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?