Bundesfinanzhof urteilt

Keine Entschädigung bei coronabedingter Verzögerung eines Gerichtsverfahren

Veröffentlicht:

München. Die pandemiebedingte Verzögerung eines Gerichtsverfahrens führt bei den Betroffenen nicht zu einem Entschädigungsanspruch. Denn die Corona-Pandemie war einzigartig und ihr Beginn unvorhersehbar, betonte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem aktuell veröffentlichten Urteil. Ein „Organisationsverschulden“ sei der Justiz daher nicht anzulasten.

Damit wies der BFH einen Medienberater ab. Mit dem Finanzamt lag er im Streit, ob Beratungsleistungen für ein Unternehmen in der Schweiz der Umsatzsteuer unterliegen. Im Januar 2018 legte er beim Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg in Cottbus Klage gegen den Umsatzsteuerbescheid ein.

Weil zwei Jahre später ein Verhandlungstermin noch immer nicht in Sicht war, erhob er eine sogenannte Verzögerungsrüge. Das Gericht beraumte nun eine Verhandlung an und stellte das Urteil im September 2020 zu.

Pandemie sei nicht vorhersehbar gewesen

Zu spät, meint der Berater. Wegen „überlanger Verfahrensdauer“ verlangte er mit einer weiteren Klage eine Entschädigung von mindestens 600 Euro.

Eine solche Entschädigung kann betroffenen zustehen, wenn Gerichte trotz einer zunächst erhobenen Rüge ein Verfahren nicht in angemessener Zeit abschließen. Für jeden Monat unnötiger Verzögerungen gibt es dann 100 Euro.

Der BFH lehnte eine solche Entschädigungszahlung hier jedoch ab. Zwar komme es bei der Entschädigung nicht auf ein persönliches Verschulden des mit dem Streit befassten Richters an. Insbesondere könnten sich Gerichte nicht auf ihre Überlastung berufen. Die Verzögerung müsse aber „innerhalb des dem Staat zurechenbaren Einflussbereichs liegen“.

Hier liege ein solches „Organisationsverschulden“ der Justiz nicht vor. Wegen der aufkommenden Corona-Pandemie habe das FG Cottbus ab März 2020 keine mündlichen Verhandlungen durchführen können. Dabei sei die Pandemie ein „in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beispielloses Ereignis“ gewesen. Dies sei nicht vorhersehbar gewesen und habe auch außerhalb der Justiz zu erheblichen Problemen geführt. (mwo)

Bundesfinanzhof, Az.: X K 5/20

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Rostock

Urteil: Kündigung nach häufigen Kurzerkrankungen

Abrechnungsbetrug

AOK Hessen: Meiste Betrugsversuche bei Pflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter