Verzögert wegen Behinderung

Keine Entschädigung wegen Mitreisenden

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MÜNCHEN. Ein Reiseunternehmen muss ein Ehepaar nicht dafür entschädigen, dass eine fast blinde Frau den Ablauf des Urlaubs wegen ihrer Behinderung verzögert hat.

Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München ist nun rechtskräftig. Eine Frau, die mit ihrem Mann an einer Reise nach Südafrika teilgenommen hat, hatte gegen ein Reiseunternehmen geklagt.

Sie verlangte 714 Euro, weil der Ablauf der Reise wegen der fast blinden Frau verzögert worden sei. Ihrer Ansicht nach hätte die Firma nur solchen Gästen die Reise erlauben dürfen, die keine intensive Betreuung benötigen.

Die Richterin wies die Klage ab. Mit der Betreuung einer behinderten Mitreisenden weiche ein Reiseunternehmen nicht von der geschuldeten Leistung ab.

Zudem sei immer damit zu rechnen, dass an einer Reise auch Menschen mit Behinderung teilnähmen. Somit liege kein Mangel vor, der einen Anspruch auf Schadenersatz rechtfertige. (dpa)

Az.: 223 C 17592/11

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