Kostenübernahme abgelehnt
Sozialgericht: Keine Erstattung eines PSA-Tests zur Rückenschmerz-Diagnostik
Als Vorsorgeleistung ist der PSA-Test nicht erstattungsfähig. Auch zu schmerzdiagnostischen Zwecken geht er nur dann auf Kasse, wenn auffällige Tastbefunde an der Prostata vorliegen.





