Berufskrankheit

Keine Rückwirkung bei Beamten

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung können Berufskrankheiten für Beamte nicht rückwirkend anerkannt werden.

Die Krankheit muss schon im Zeitpunkt der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sein, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied.

Der Kläger war beamteter Mitarbeiter in einer Justizvollzugsanstalt und ist heute im Ruhestand. In den 1990er Jahren hatte er Gefangene in einem Werksbetrieb bei der Herstellung von Bürosesseln beaufsichtigt. Dabei wurden lösungsmittelhaltige Klebstoffe verwendet. Der Justizbeamte erkrankte an Polyneuropathie.

Die Behörden des Saarlandes erkannten die Erkrankung nicht als Berufskrankheit an - zu Recht, wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied. Die Erkrankung sei "spätestens im November 1997" festgestellt worden.

Für Arbeitnehmer, die organischen Lösungsmitteln ausgesetzt sind, sei die Krankheit erst zum 1. Dezember 1997 in die Liste der Berufskrankheiten der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen worden.

Die Benachteiligung gegenüber Angestellten sei wegen der lebenslangen Versorgungsansprüche Beamter gerechtfertigt. (mwo)

Az.: 2 C 46.13

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EU: Status und Ausblick

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie mit über 10.000 Personen

Leberzirrhose: Niedrigere Komplikationsrate unter SGLT-2-Inhibitoren

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick