Keine Sorge bei Abmahnbrief wegen Täuschung
NEU-ISENBURG (maw). Seit Jahresbeginn müssen nicht nur Geschäftsbriefe, sondern auch geschäftliche E-Mails handelsrechtliche Pflichtangaben enthalten. Diese Regelung trifft zwar primär Kaufleute und Unternehmen mit Rechtsformen einer AG oder GmbH. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass ärztliche Kooperationsformen wie Teilgemeinschaftspraxen (TGP) davon betroffen sein können, so der Arztrechtler Luis Fernando Ureta.