Urteil
Bundesfinanzhof: Keine Umsatzsteuer für ärztliche Notfalldienst-Vertretung
Die Übernahme des ärztlichen Notfalldienstes ist eine umsatzsteuerfreie ärztliche Heilbehandlung, auch wenn kein Patient den Dienst in Anspruch nimmt. Das hat der Bundesfinanzhof geurteilt.