Keine Umsatzsteuerpflicht für ärztliche Befundberichte
KASSEL (fl). Erstellen Ärzte für Versorgungsämter Befundberichte ohne gutachterliche Stellungnahme, können sie von den Behörden keine Erstattung der Umsatzsteuer verlangen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Grundsatzurteil am Donnerstag entschieden.