Direkt zum Inhaltsbereich

Finanzgericht

Keine Zweitwohnung bei einer Stunde Wegezeit

Veröffentlicht:

STUTTGART. Bei einer Fahrzeit von einer Stunde von der Wohnung zur Arbeit können Arbeitnehmer nicht die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden (Az.: 1 K 3229/14). Der Kläger arbeitet in Stuttgart und wohnt 37 Kilometer außerhalb. Ohne Erfolg hatte er geltend gemacht, er spare mit einer Zweitwohnung 82 Minuten am Tag. Das Gericht sah dies als überhöht an, letztlich spiele die Zeitersparnis aber keine Rolle. Es komme neben der Entfernung auf die Verkehrsanbindung an. Fahrzeiten von hier rund einer Stunde je Weg seien noch zumutbar. Der Kläger hat hiergegen bereits Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Lesetipps
Ältere Frau versucht, sich mit einem Fan abzukühlen.

© solidcolours/Getty Images/iStock

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht