Klage gegen wesentliche Teile der Laborreform

KÖLN (iss). Vor dem Sozialgericht Dortmund (SG) klagen ein Vertragsarzt und eine Laborgemeinschaft gegen wesentliche Teile der Laborreform. Sie wollen klären lassen, ob die Laborgemeinschaften überhaupt zugelassene Leistungserbringer sind, die mit den KVen direkt abrechnen können.

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