Kleiner Punktevorteil für die neue U7a

NEU-ISENBURG (juk). 01723 - das ist die neue EBM-Ziffer für die Kindervorsorgeuntersuchung U7a, die sowohl Pädiater als auch Hausärzte abrechnen können.

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Die 01723 wird - wie die anderen Ziffern für die Neugeborenen-, Kinder- und Jugendlichen-Untersuchungen (01711 bis 01722) in die Präambel des Hausarztkapitels aufgenommen. Damit ist die U7a für Hausärzte berechenbar.

Mit der Bewertung von 790 Punkten liegt die EBM-Ziffer 01723 knapp 100 Punkte über den anderen U-Untersuchungen. Grund dafür ist, dass in der Untersuchung, die zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat bei Kindern vorgenommen werden soll, auch Sehtests enthalten sind. Die U7a ist jetzt so hoch bewertet wie die Jugendgesundheitsuntersuchung J1, die zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr möglich ist.

Bei der U7a sollen Ärzte die Eltern nach Befunden wie Krämpfen und Verhaltensauffälligkeiten fragen. Zudem sollen sie die Haut der Kinder unter anderem auch auf Hämatome und Verletzungen überprüfen. Dazu soll der ganze Körper der Kinder eingehend untersucht werden. Die neue Vorsorge-Untersuchung ist seit dem 1. Juli Kassenleistung.

Die 01723 ist für Hausärzte und Kinderärzte nicht neben der orientierenden audiometrischen Untersuchung (03335 beziehungsweise 04335) berechenbar. Für Pädiater ist im Behandlungsfall zudem die Abrechnung neben der 04431 (neurologisch-motoskopische Untersuchung) ausgeschlossen.

Bis zur Vollendung ihres fünften Lebensjahrs haben Kinder jetzt also einen Anspruch auf insgesamt zehn Vorsorge-Untersuchungen auf Kassenkosten. Damit ist sichergestellt, dass Kinder ab der Geburt mindestens einmal im Jahr eine Früherkennung beim Arzt wahrnehmen können.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hatte jüngst mit Blick auf Allgemeinärzte und Praktiker einen Qualifikationsnachweis für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen gefordert. Die Weiterbildung für Allgemeinärzte biete nur "sehr geringe Anteile an Kinder- und Jugendmedizin", hatte BVKJ-Präsidenten Dr. Wolfram Hartmann kritisiert.

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