Kollege hofft auf Gerichtshof für Menschenrechte
HAMBURG (di). Der Hamburger Gynäkologe Dr. Markus Mathies hält die gesetzlichen Hürden für einen kollektiven Verzicht auf die Zulassung für unzumutbar. Er läßt den entsprechenden Paragraphen 95 b im deutschen Sozialgesetzbuch V (SGB V) vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg prüfen.