Krankenkasse muß Fußpflege nicht bezahlen
MAINZ (dpa). Die gesetzliche Krankenversicherung muß für eine medizinische Fußpflege nur dann aufkommen, wenn diese auch medizinisch notwendig ist. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil.