Bundessozialgericht
Kryokonservierung: Auf Kasse erst mit EBM-Beschluss – seit Juli 2021
Das Bundessozialgericht bestätigt, was zuvor auch Sozialgerichte schon zur GKV-Leistungspflicht und insbesondere zur Kryokonservierung geurteilt hatten: Die Erstattung greift erst mit gültiger EBM-Position.





