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Bundessozialgericht

Kryokonservierung: Auf Kasse erst mit EBM-Beschluss – seit Juli 2021

Das Bundessozialgericht bestätigt, was zuvor auch Sozialgerichte schon zur GKV-Leistungspflicht und insbesondere zur Kryokonservierung geurteilt hatten: Die Erstattung greift erst mit gültiger EBM-Position.

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