Verletzung der Treuepflichten
Kündigung einer Polizeiärztin ist rechtens
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigt die Entlassung einer Polizeiärztin. Sie hatte das Infektionsschutzgesetz als „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigt die Entlassung einer Polizeiärztin. Sie hatte das Infektionsschutzgesetz als „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet.
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