Der Tipp

Kündigung ist leichter möglich

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Stellen Sie fest, dass Ihre Kfz-Versicherung viel teurer ist als die Ihrer Praxiskollegen oder erweist sich die kürzlich abgeschlossene Insassenunfallversicherung als überflüssig, sollten Sie schnell kündigen. Durch das Ausmisten kostspieliger und unnötiger Versicherungen können Sie jährlich einige hundert Euro sparen.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erleichtert den Ausstieg. Verträge, die sie für fünf Jahre abgeschlossen haben, können Sie jetzt bereits nach drei Jahren kündigen. Merken Sie kurz nach Vertragsabschluss, dass eine Police unnötig ist, können Sie sich aus den Vereinbarungen lösen.

Sie haben dazu normalerweise zwei Wochen Zeit, bei Lebensversicherungen sogar 30 Tage. Die Kündigung sollte schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Auch wenn der Versicherer die Prämie, aber nicht die Leistung erhöht, können Sie vorzeitig aussteigen. Dabei muss das Kündigungsschreiben spätestens einen Monat, nachdem die Erhöhung angekündigt wurde, beim Versicherer sein. (acg)

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