Urteil
LSG Essen: Kein BAG-Zuschlag für Jobsharer-Praxen in Nordrhein
Der HVM der KV Nordrhein schließe Jobsharer von dem Zuschlag aus. Angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen einer normalen BAG und einer Jobsharing-Praxis sei dies auch zulässig.








