Krankenpflege

Leiharbeit als Ausweg aus der Überlastung?

Randphänomen oder alarmierender Trend? Die Verdichtung der Arbeitsabläufe treibt festangestellte Krankenpflegekräfte anscheinend vermehrt in die Leiharbeit. Jedoch gibt es für den Seitenwechsel oft alles andere als prekäre Motive.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Als Leiharbeiter können Krankenpflegekräfte feste Dienstzeiten aushandeln. Manche sehen darin den Vorteil gegenüber der Festanstellung.

Als Leiharbeiter können Krankenpflegekräfte feste Dienstzeiten aushandeln. Manche sehen darin den Vorteil gegenüber der Festanstellung.

© upixa/stock.adobe.com

NEU-ISENBURG. Sind immer mehr festangestellte Beschäftigte in der Krankenpflege überlastet und streben in die Leiharbeit, um – oft beim selben Arbeitgeber – Nacht- und regelmäßigen Wochenenddiensten zu entfliehen? Ein Bericht des Norddeutschen Rundfunks (NDR) vom Sonntag legt diesen Trend mit exemplarischen Verweis auf einen Krankenpfleger nahe, der seine Festanstellung bei der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) aufgegeben hat und nun für einen Personaldienstleister als Krankenpfleger tätig ist.

Wie Johanna Knüppel, Sprecherin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe DBfK, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" betont, bedeute der Schritt in die Leiharbeit für die betreffende Krankenpflegekraft – vor allem für die mit Weiterbildung wie Intensiv, OP oder Anästhesie – nicht unbedingt eine berufliche Verschlechterung.

Auch müsse das nicht unbedingt immer eine Reaktion auf eine Überlastungssituation darstellen.

Oft Freiraum für Studium gewünscht

"Häufig möchten die Fachkräfte, die den Schritt aus der Festanstellung in der Klinik in die Leiharbeit gehen, nebenbei ein Studium absolvieren oder sich ein weiteres Standbein aufbauen. Das geht leichter, wenn ein geregelter Arbeitsplan vorliegt, der bei Leiharbeitern eingehalten werden muss", so Knüppel.

Sie spielt damit auf die höhere Verfügungsgewalt an, die Kliniken als Arbeitgeber gegenüber ihren Krankenpflegekräften haben, um Personalengpässen vorzubeugen oder abzuwenden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kann in der hiesigen Kliniklandschaft bei den Krankenpflegekräften keinen Trend heraus aus der Festanstellung hinein in die Leiharbeit feststellen, so ein DKG-Sprecher gegenüber der "Ärzte Zeitung".

Der NDR verwies auf Brigitte Horn von verdi in Hannover, die angesichts der Geschichte des MHH-Krankenpflegers von einem neuen Trend und einem neuen Phänomen in der Krankenpflege sprach.

Bis zu 10.000 Stellen unbesetzt

Laut DKG sind bei den Krankenpflegekräften derzeit in den Kliniken bis zu 10.000 Stellen vakant. Wie es aus den Reihen der DKG weiter heißt, präferieren die Kliniken festangestellte Mitarbeiter.

Größtes Manko des Berufes sei aber das wachsende Desinteresse von Auszubildenden und Berufserfahrenen an der Krankenpflegetätigkeit. "Wir müssen den Beruf attraktiv machen. Die Kliniken alleine sind dazu aber nicht in der Lage", so der DKG-Sprecher.

Auch mit Blick auf die Lohnsituation müssten sich die Krankenpflegekräfte beim Wechsel in die Leiharbeit nicht schlechter stellen, hebt DBfK-Expertin Knüppel auf einen weiteren Aspekt ab, der Krankenpflegekräfte zum Seitenwechsel motivieren könne. Denn die Personaldienstleister suchten für ihre Auftraggeber, die Kliniken, händeringend nach qualifizierten Fachkräften.

Somit könnten vor allem Krankenpfleger mit Weiterbildung zum größten Teil die Bedingungen für ein Engagement beim Personaldienstleister diktieren, wie Knüppel mit Blick auf das Geschehen an der Basis resümiert.

Das könne zwar bedeuten, dass zum Beispiel mit der Kündigung des Arbeitgebers der Anspruch auf Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge durch den Klinikträger wegfielen, dafür könnten die Kandidaten aber höhere Löhne, feste Einsatzpläne mit zugesagten Wunscharbeitstagen und -zeiten sowie zum Teil auch einen Dienstwagen aushandeln.

Gute Karten bei Personaldienstleistern

Die Personaldienstleister wiederum gewährten diese Pakete, da ihre Auftraggeber die höheren Preise für die Leih-Krankenpflegekräfte berappten. Denn zu hoch sei der ökonomische Druck, wenn Kliniken aufgrund akuten Personalmangels Betten in den lukrativen Bereichen Intensiv, OP und Anästhesie sperren müssten.

Eine Besonderheit charakterisiert laut Knüppel, die selbst zwei Jahrzehnte an der MHH gearbeitet hat, die Situation der Unikliniken. "Bei den Universitätskrankenhäusern steht noch immer die Medizin im Fokus, nicht der Patient. Deshalb laufen ihnen die Krankenpflegekräfte auch in Scharen davon", so Knüppel.

Ein Blick auf die Beschäftigungsdaten des Statistischen Bundesamtes lässt die medial postulierte, akute Flucht überlasteter Krankenpflegekräfte in die Arme von Personaldienstleistern in einem anderen Licht erscheinen – als Randphänomen.

Demnach standen zum Stichtag 31. Dezember 2015 insgesamt 320.905 Vollzeitäquivalente (VZÄ) als Krankenpflegekräfte in deutschen Kliniken in einem direkten Beschäftigungsverhältnis mit ihrer Einrichtung.

Die Kennzahl der VZÄ gibt dabei an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben – somit ist die tatsächliche Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in der klinischen Krankenpflege höher als die ausgewiesenen VZÄ.

Zum selben Stichtag waren hingegen nur 6685 VZÄ ohne direktes Beschäftigungsverhältnis bei der Einrichtung ausgewiesen. Wie das Statistische Bundesamt auf Nachfrage verdeutlichte, ist dabei eine Unterscheidung nach einer freiberuflichen Tätigkeit und der Überlassung durch einen Personaldienstleister nicht möglich, da die Daten nicht dahingehend erfasst wurden.

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Kommentare
Helmut Müller 20.06.201717:25 Uhr

Äpfel und Birnen

Die Flucht der Pflegekräfte in die Arme von Personaldienstleitern ein "Randphänomen"?? Die hierzu bemühten Daten des Statistischen Bundesamtes stammen von 2015 und früher, der Bericht im NDR von Mitte 2017, also ca. 1 1/2 Jahre Differenz für eine Entwicklung, die die Betroffenen vor Ort wohl anders registrieren als die offiziellen Stellen, die - wie immer in solchen Fällen - abwiegeln. Also: Was nicht sein darf, das nicht sein kann??

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