Bundessozialgericht
Listenproporz bei KV-VV nur eingeschränkt
Die Liste „pro EHV“ darf nicht in jeden Ausschuss der hessischen KV-Vertreterversammlung. Der „Grundsatz der Spiegelbildlichkeit“ gilt nur bei Fraktionsbildungen.
Die Liste „pro EHV“ darf nicht in jeden Ausschuss der hessischen KV-Vertreterversammlung. Der „Grundsatz der Spiegelbildlichkeit“ gilt nur bei Fraktionsbildungen.
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