Arbeitsrecht
Marburger Bund: Unikliniken „manipulieren“ bei der Zeiterfassung
Die Pflicht zur täglichen Erfassung der Arbeitszeit angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt auch im Gesundheitswesen. Wie konkret erfasst wird, ist bislang nicht vorgeschrieben – es sei denn, tarifvertraglich vereinbart.