Marktanteil ist kein Kriterium für Therapiestandard
MÜNCHEN (eb). Ob eine Hüftprothese dem medizinischen Standard entspricht, entscheidet sich nicht danach, wie weit verbreitet sie ist. Maßgeblich sind die guten Erfahrungen, die Ärzte mit dem künstlichen Gelenk schon gemacht haben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden.