Verweis auf DSGVO
OLG Stuttgart: Medizinischer Sachverständiger muss unfertiges Gutachten herausgeben
In einem Arzthaftungsprozess muss ein Gutachter sein unfertiges Gutachten herausgeben, selbst wenn er noch nicht seinen gesamten Auslagenvorschuss erhalten hat. Denn die Patientin hat aus datenschutzrechtlichen Gründen einen Anspruch auf Auskunft.


