Gastbeitrag zur elektronischen Patientenakte
Mehr als nur Pflicht: Die Chance der ePA aktiv nutzen
Am 15. Januar geht die elektronische Patientenakte an den Start. Statt Panik zu verbreiten, sollten sich Ärztinnen und Ärzte auf die Vorteile konzentrieren: Sie entlastet Praxen und verbessert die Versorgung, meint Gastautor Stefan Spieren in der Ärzte Zeitung.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


