Mehr steuerliche Flexibilität für Bauherren

MÜNCHEN (mwo). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Bauherren mehr Flexibilität für die künftige Nutzung ihres Gebäudes verschafft.

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Nach einem nun veröffentlichten Urteil gehen die während der Bauzeit angefallenen Zinsen steuerlich nicht verloren, wenn sich der Eigentümer entgegen ursprünglicher Pläne kurzfristig für eine Vermietung entscheidet.

Die Zinsen werden dann in die Herstellungskosten eingerechnet und fließen so in die Abschreibung ein.

Az.: IX R 2/12

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