Urteil

Mieter muss Störgeräusch hinnehmen

Veröffentlicht:

HANNOVER. Auch wenn sie nervend sind, gegen leise Störgeräusche können sich Mieter kaum wehren. Denn wie das Amtsgericht (AG) Hannover nun entschieden hat, berechtigt ein störendes Geräusch, dessen Lärmpegel weit unter der DIN-Norm für haustechnische Anlagen liegt, nicht zu einer Mietminderung.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter wegen eines "sich in Intervallen wiederholenden brummenden Geräusches", das von Mitarbeitern der Vermieterin trotz Nachfrage nicht abgestellt wurde, schließlich die Mietzahlung gemindert. Zu Unrecht, so die Richter. Es sei zwar nachvollziehbar, dass sich der Mieter gestört fühle.

Ein derart leises Geräusch könne keine Mitminderung auslösen. In Wohnungen seien Geräusche allgegenwärtig, dies gelte nicht nur für Straßengeräusche, sondern auch für Strömungs- und Schaltgeräusche von Heizungsanlagen. (reh)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Beratung in der Arztpraxis

Sicher mit Kindern verreisen: So geht‘s

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?