Schönheitsreparatur

Mieter muss bei Auszug nicht immer zahlen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen gekippt.

Laut dem bereits am 10. Juli veröffentlichten Urteil können Mieter nicht verpflichtet werden, sich bei einem früheren Auszug anteilig an den Kosten für die Reparaturen zu beteiligen, wenn deren Berechnungsgrundlage der "Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts" ist.

Der Deutsche Mieterbund erklärte am Freitag dazu, von dieser Entscheidung könnten Hunderttausende Mieter profitieren. Bei der gekippten Klausel ging es um eine sogenannte Abgeltungsquote.

Hintergrund: Wenn der Vermieter vom Mieter bei dessen Auszug noch keine Endrenovierung verlangen kann, soll der Mieter mit der "Quotenabgeltungsklausel" anteilig beteiligt werden. Eine solche Klausel sei grundsätzlich nicht unangemessen, erklärte der BGH.

Doch müsse sie auch die berechtigten Belange des Mieters angemessen berücksichtigen. Bei der jetzt vom BGH kassierten Klausel könnederMieter aber , erklärten die Richter.

Dies könne bei "kundenfeindlichster Auslegung" des Vertrags den Mieter unangemessen in dessen Rechten beschneiden, was zur Unwirksamkeit der Klausel führe - der Vermieter habe deshalb keinen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungsquote, entschied der VII. BGH-Zivilsenat.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Entscheidung. Der Bundesgerichtshof setze damit seine Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen "nahtlos fort".

DMB-Direktor Lukas Siebenkotten erklärte: "Ist die Quotenklausel unwirksam, muss der Mieter beim Auszug aus der Wohnung weder renovieren, noch anteilige Renovierungskosten zahlen, wenn die im Mietvertrag genannten Renovierungsfristen noch nicht abgelaufen sind."

Az.: VIII ZR 285/12

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung