Minijobber können für Praxischefs zur Beitragsfalle werden
Geringfügig Beschäftigte, die in Praxis und Arzthaushalt arbeiten, haben es sozialversicherungsrechtlich in sich. Denn kommen sie über die 400-Euro-Grenze, werden nachträgliche Pflichtbeiträge fällig. Und zwar die teureren Beiträge für Unternehmer.