Mitarbeiter muß Kollegen kein Essen holen
MAINZ (dpa). Ein Beschäftigter riskiert nicht seinen Arbeitsplatz, wenn er seinen Kollegen kein Essen holt. Dies sei als Grund für eine fristlose Kündigung nichtig, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil.