Der konkrete Fall

Nach Einbruch – Klaren Kopf bewahren!

Nach einem Einbruchdiebstahl sollten Versicherte Schäden genau dokumentieren, sonst droht Ärger.

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Frage: Bei mir wurde eingebrochen, und es fehlen Wertgegenstände. Was muss ich beachten, um Probleme mit meinem Versicherer zu vermeiden?

Antwort: Korrektes Verhalten im Schadenfall hat einen großen Einfluss darauf, ob bei der Schadenregulierung alles glatt läuft oder es zu Problemen mit dem Versicherer kommt. Nach einem Einbruchdiebstahl sollten Sie den Schaden genau dokumentieren, ihn zusätzlich von der Polizei aufnehmen lassen – und auch Ihren Versicherer umgehend über den Einbruch informieren. Gibt es Zeugen, die das Geschehen mitbekommen haben oder wertvolle Hinweise liefern können, spielt das für den Ausgang der Schadenregulierung möglicherweise eine entscheidende Rolle, sagt Kim Paulsen vom Bund der Versicherten.

Grundsätzlich gilt: Der Versicherungskunde steht in der Pflicht, seinem Versicherer nachzuweisen, dass der Einbruch tatsächlich so stattgefunden hat. Kommen beim Versicherer Zweifel daran auf, hat er schlechte Karten, Geld zu erhalten. Einige Versicherungsgesellschaften sind schneller darin als andere, wenn es darum geht, Kunden nach einer Schadenmeldung Versicherungsbetrug zu unterstellen.

Auch bei der Erstellung der Stehlgutliste nach dem Einbruch gilt es, Fehler zu vermeiden, erläutert der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Meixner, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Eine solche Übersicht soll der Polizei helfen, gezielt nach den gestohlenen Gegenständen zu fahnden. Eine Auflistung der Gegenstände sollten Sie auch Ihrem Versicherer unverzüglich zuschicken. „Dieses Dokument sollte allerdings nicht mehr umfassen als die Liste, die Sie zuvor mit der Polizei erstellt haben“, rät der Rechtsanwalt.

Auch wenn es umständlich und aufwändig ist – im Falle eines Einbruchs zahlt es sich aus, wenn Sie die Kaufbelege gesammelt und alle versicherten Wertgegenstände dokumentiert und fotografiert haben. „Versicherungsbetrug beginnt früh“, sagt Meixner. Sind Sie sich nicht sicher, wie viel ein gestohlener Gegenstand gekostet hat, und machen Sie daraufhin eine falsche Angabe, dürfte Ihnen der Versicherer das bereits als Betrug auslegen. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise keinen Kaufbeleg für Ihren gestohlenen Fernseher mehr haben und stattdessen die Rechnung von einem gleichteuren Fernseher eines Bekannten einreichen. (bel)

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