Unterlassungszwang fällt weg
Neue Aufgaben für Hautärzte bei Berufskrankheiten
Wenn ab 2021 der Unterlassungszwang bei den Berufskrankheiten wegfällt, kommen auf Hautärzte mehr Aufgaben zu. Denn Patienten, die dann trotz BG-Leistungen im Beruf bleiben können, müssen engmaschiger betreut werden.