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Betriebsmedizin

Neuer Leitfaden Diabetes im Beruf

Welche Berufe bergen besondere Risiken für Diabetiker? Und wie lassen sich Gefahrensituationen gezielt abwenden? Diese und andere Fragen klärt ein gemeinsam von der Deutschen Diabetes Gesellschaft und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitete Leitfaden.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Experten schätzen, dass im Jahr 2020 etwa 2,8 Millionen Menschen mit Diabetes im erwerbsfähigen Alter sein werden, erklärt die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) in einer Mitteilung. Darauf müssen nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Betriebsärzte reagieren.

Hilfe soll ihnen der neue "Leitfaden für Betriebsärzte zu Diabetes und Beruf" bieten, den die DDG gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) aufgelegt hat.

Angesprochen würden etwa folgende Themen: Wie kann die Arbeitsfähigkeit von Diabetespatienten erhalten werden? Welche Berufe bergen besondere Risiken bergen? Und wie können Arbeitgeber zu einer sachgerechten Bewertung kommen?

Dabei gelte generell: Menschen mit Diabetes dürfen bei ihrer Berufswahl nicht benachteiligt werden, zumal ihre Leistungsfähigkeit in der Regel nicht eingeschränkt ist, so die DDG.

"Nur wenige Tätigkeiten, bei denen die Betroffenen sich möglicherweise selbst oder andere besonders gefährden, können vorübergehend oder auf Dauer nicht ausgeübt werden", sagt Privatdozent Dr. Erhard Siegel, Präsident der DDG. Dies könne der Fall sein, wenn eine Neigung zu schweren Unterzuckerungen bestehe, bei denen sich der Arbeitnehmer nicht mehr selbst helfen kann.

"Pro Jahr erleiden aber nur etwa zehn Prozent der insulinbehandelten Patienten solche schweren Hypoglykämien, die durch Angehörige oder einen Arzt behandelt werden müssen", ergänzt Professor Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG. Und nur selten würden diese dann am Arbeitsplatz auftreten.

Bewerber mit Diabetes nicht zu vorschnell als ungeeignet brandmarken

Eine Gefährdung könne eine ausgeprägte Hypoglykämieneigung aber in Berufen darstellen, die mit einer Überwachungsfunktion oder Gefahrensituationen verbunden sind. Im medizinischen Bereich seien davon etwa etwa Chirurgen oder Krankenpflegepersonal betroffen.

Das Unterzuckerungsrisiko sei auch bei solchen Berufen größer, die eine jederzeitige Nahrungsaufnahme verhindern, etwa bedingt durch Schutzkleidung oder großen Zeitdruck wie bei Rettungseinsätzen.

Der Verband ermahnt Betriebsärzte aber, die Eignung von Bewerbern mit Diabetes nicht pauschal und nicht zu vorschnell zu verneinen. In vielen Fällen sei durch entsprechende Anpassung der Therapie, Schulung und Selbstkontrolle eine gute Kompensation möglich.

Auch spezielle Wahrnehmungstrainings könnten helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. "In solchen Fällen kann der Leitfaden auf eine verantwortungsvollere Begutachtungspraxis hinwirken", so der Vorsitzende des Ausschusses Soziales der DDG, Rechtsanwalt Oliver Ebert.

"Denn ein Betriebsarzt, der diese fachlich abgesicherten Empfehlungen außer Acht lässt, handelt im Zweifel nicht (mehr) lege artis und muss mit Schadensersatzforderungen rechnen." (eb)

Zum Leitfaden: publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/diabetes-neu.pdf

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