Gesetzentwurf

Niedersachsen will Ärztemangel entgegentreten

In Niedersachsen wurde ein Gesetz zur Landarzt-Quote in den Landtag eingebracht. Kritikern ist das noch zu wenig. Die Quote reiche vorne und hinten nicht.

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Hannover. Mehr Medizinstudienplätze plus Landarztquote: Die Niedersächsische Landesregierung will dem drohenden Hausärztemangel im Flächenland entgegentreten. Die große Regierungskoalition hat in den Landtag in Hannover dazu das „Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen“ eingebracht. Es sieht vor, 40 neue Medizinstudienplätze an der European Medical School (EMS) in Oldenburg einzurichten. Damit steigt die Anzahl der Medizinstudienplätze in Oldenburg von 80 auf 120. Dafür wurden 10,8 Millionen Euro in den Niedersächsischen Doppelhaushalt 2022/2023 eingestellt. Der Ärztemangel betreffe praktisch jede Region des Landes, sagte Volker Meyer (CDU) in der Haushaltsklausur des Landtags.

Der Entscheidung war ein langes Ringen vorausgegangen. Ursprünglich sollten die Studienplätze schon 2020 aufgestockt werden. „Die heutige Entscheidung der Regierungsfraktionen nehmen wir mir Freude zur Kenntnis. Sie ist sowohl ein klares Bekenntnis zur Oldenburger Universitätsmedizin als auch ein klares Bekenntnis, dem Ärztemangel in einem medizinisch unterversorgten Bundesland mit konkreten Schritten zu begegnen,“ kommentierte der Präsident der Universität Oldenburg, Professor Ralph Bruder, die Zusage. Er verwies auf das Engagement vieler Institutionen im Nordwesten Niedersachsens, die sich energisch für den Ausbau der Studienplätze eingesetzt hätten. Ohne dieses Engagement hätte es keine zusätzlichen Studienplätze in Oldenburg gegeben, hieß es.

Über die neuen Studienplätze hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, eine Landarztquote für jährlich 60 Studienanfängerinnen und -anfänger einzuführen- 20 für jeden Hochschulstandort in Hannover, Göttingen und Oldenburg. Teilnehmer der Quote müssen nicht durch das zentrale Zulassungsverfahren, sondern erhalten laut Gesetzentwurf nach Prüfung ihrer „fachlichen und persönlichen Reife zur hausärztlichen Tätigkeit“ einen Studienplatz, wenn sie sich per Vertrag mit dem Land verpflichten, zehn Jahre lang als Hausarzt auf dem Land zu arbeiten. Werden sie vertragsbrüchig, droht ihnen eine Strafe von 250.000 Euro. Das Gesetz sieht aber Ausnahmen vor.

Die Opposition im Hannoveraner Landtag kritisierte die Quote, sie reiche vorne und hinten nicht und komme viel zu spät, wenn man von 12 oder gar 15 Jahren Studium ausgehe, sagte Meta Janssen-Kucz von Bündnis 90/ Die Grünen. Denn 60 Prozent der rund 5000 Hausärzte im Land erreichten bereits in neun Jahren das Rentenalter. Janssen-Kucs forderte 200 neue Studienplätzen und verbesserte Arbeitsbedingungen für Hausärzte. Susanne Victoria Schütz (FDP) kritisierte die Ausnahmen bei der Vertragsstrafe und die hohen Kosten für das Auswahlverfahren. „Wir melden starke Zweifel an, dass das funktionieren wird.“ Anstelle einer Quote müsse der Landarztberuf attraktiver gemacht werden. (cben)

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