LSG Potsdam zur Rufbereitschaft:
Urteil: Noch kein gesetzlicher Unfallschutz im eigenen Treppenhaus
Ein Sturz im Treppenhaus nach dem Verlassen der Wohnung ist noch nicht versichert, sondern der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift erst, wenn die Außentür durchschritten wurde.


