Recht
Zu häufig dringliche Besuche im Pflegeheim abgerechnet? Beweislast liegt bei KV
Eine gute Dokumentation seiner dringlichen Heimbesuche schützte einen Landarzt aus Niedersachsen vor Honorarrückforderungen seiner KV. Die konnte dadurch vor dem Sozialgericht nicht beweisen, dass die Besuche nicht dringlich waren.