Integrierte Versorgung

Nur ein Trippelschritt

Verbände sehen Fortschritte im GPVG, doch das Schleifen der Sektorengrenzen steht aus.

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Berlin. Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) bewertet die erweiterten Möglichkeiten für Selektivvertragspartner zwiespältig. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss begrüßte der DGIV-Vorstandsvorsitzende Professor Eckhard Nagel am Montag zwar die Liberalisierungen im Paragrafen 140a SGB V. Doch tatsächlich führe dieses „Flickwerk“ immer weiter weg „vom notwendigen Paradigmenwechsel, um die Sektorengrenzen in unserem Gesundheitssystem hinter uns zu lassen“.

Auf der Haben-Seite steht aus Sicht der DGIV die neue Option, Selektivverträge über verschiedene Berufsgruppen und die Grenzen der Sozialgesetzbücher hinaus anzulegen. Positiv sei ebenfalls die künftig mögliche Integration weiterer Gesundheitsfachberufe in Versorgungsverträge – nötig etwa bei der Behandlung von Patienten mit chronischen Wunden.

Allerdings habe in den vergangenen 20 Jahren keiner der Versuche Früchte getragen, die Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung durchlässiger zu machen.

Nötig wäre nach Ansicht der Gesellschaft ein grundlegender Umbau des SGB V, durch den vor allem die Bedarfe chronisch kranker Patienten nach einer sektorenübergreifenden Versorgung in den Mittelpunkt gestellt werden sollten. Hier sei man in der Legislaturperiode „keinen entscheidenden Schritt vorankommen“.

Auch der Bundesverband Managed Care (BMC) sieht weitergehenden Handlungsbedarf. Die Ursache für die Stagnation lokalisiert er vor allem im Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Dort führe eine „tief verwurzelte Angst der Prüfer (...) vor falschen Entscheidungen“ zu einer „restriktiven Prüfungspraxis, die neue Denkansätze im Keim erstickt“.

Zudem fehle potenziellen Vertragspartnern der Anreiz, sich an Selektivverträgen zu beteiligen. Denkbar wäre eine Zielquote für Kassen: Sie müssten bis zu einem bestimmten Termin einem Teil ihrer Versicherten populationsorientierte Selektivverträge anbieten. (fst)
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