Direkt zum Inhaltsbereich

OLG gibt Lehman-Opfer in zweiter Instanz recht

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN (dpa). Die Frankfurter Sparkasse muss einer Anlegerin wegen Versäumnissen beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten Schadenersatz leisten. Das urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt und wies damit die Revisionsklage des Instituts zurück. Ein Anlageberater der Sparkasse hatte dem Ehemann der Klägerin im Sommer 2007 für 7000 Euro Zertifikate der mittlerweile insolventen Investment-Bank verkauft. Inzwischen sind die Papiere nahezu wertlos.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Es sei wahrscheinlich, dass eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen werde, sagte ein Gerichtssprecher. Zur Urteilsbegründung erklärte das OLG, ein kurzes Telefongespräch mit einem Kunden reiche für eine angemessene Beratung beim Verkauf komplexer Produkte nicht aus.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geld und Vermögen

Medizinische Innovationen – auch ein Fall für die Geldanlage

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Was wir aus unseren Fehlern gelernt haben

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie sich nachhaltige Geldanlage verändert hat

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Therapie je nach Risiko

Akute Lungenembolie: Was die optimale Therapie ausmacht

Prävalenz-Vergleich der Kreise

Auffällig hoher Anteil an multimorbiden Menschen in Ostdeutschland

Lesetipps
Akte im Hängeregister mit der Aufschrift Gewerbesteuer.

© Torsten Sukrow / SULUPRESS.DE / picture alliance

Freiberuflichkeit

Viele Angestellte machen aus einer Arztpraxis noch lange kein Gewerbe