OLG gibt Lehman-Opfer in zweiter Instanz recht

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN (dpa). Die Frankfurter Sparkasse muss einer Anlegerin wegen Versäumnissen beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten Schadenersatz leisten. Das urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt und wies damit die Revisionsklage des Instituts zurück. Ein Anlageberater der Sparkasse hatte dem Ehemann der Klägerin im Sommer 2007 für 7000 Euro Zertifikate der mittlerweile insolventen Investment-Bank verkauft. Inzwischen sind die Papiere nahezu wertlos.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Es sei wahrscheinlich, dass eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen werde, sagte ein Gerichtssprecher. Zur Urteilsbegründung erklärte das OLG, ein kurzes Telefongespräch mit einem Kunden reiche für eine angemessene Beratung beim Verkauf komplexer Produkte nicht aus.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum eine Steuer auf fiktive Kursgewinne kontraproduktiv wäre

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Psychologische Interventionen

Sprechende Medizin: 10 Schritte bei chronischen Schmerzen

Künstliche Intelligenz

Medizinische Angaben gegenüber KI sind oft lückenhaft

Lesetipps
Ein Läufer, der sein Knie mit blauem Tape versorgt hat.

© baranq - stock.adobe.com

Muskuloskelettale Erkrankungen

Was bringt Kinesiotaping?

Der Boden eines Krankenhauses ist zu sehen. Auf einem Band steht in großen Buchstaben: NOTAUFNAHME.

© David/stock.adobe.com

Vergleich Mensch und Maschine

Sprachmodelle bei der Diagnosestellung Ärzten wohl oft ebenbürtig