„Zu Demonstrationszwecken“
Oberlandesgericht Frankfurt: Eine Tube Schmerzgel als Gratisprobe ist zulässig
Hersteller dürfen Produktproben zu Demonstrationszwecken an Apotheken aushändigen, so das Oberlandesgericht Frankfurt. Geklagt hatte Novartis gegen Mitbewerber Ratiopharm.