Ohne Unterlagen gibt es keine Vergütung
KÖLN(iss). Ärzte müssen einem privaten Krankenversicherer die Behandlungsunterlagen von Patienten auch dann zur Verfügung stellen, wenn das Unternehmen sie benötigt, um die Richtigkeit von Rechnungen zu prüfen. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Beschluss deutlich gemacht.